| Das Arbeitsrecht ist Schwerpunkt vom Anwaltsbüro Burghardt Seybold Tscherch Bechert. Jeder Rechtsanwalt ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Kanzlei berät den Arbeitnehmer ebenso wie den Betriebsrat und Personalrat. Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Streitigkeiten von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Kündigungen, die rechtliche Unterstützung von Betriebsräten - alle Anwälte sind erfahrenen mit Einigungsstellen, Beschlussverfahren und als Referenten von Betriebsratsschulungen - und Angelegenheiten im öffentlichen Dienst. Eine weiteren Schwerpunkt bietet das Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht - insbesondere das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Die Beratung und Vertretung von Betriebsräten ist der Kanzlei ein besonderes Anliegen. Seit Jahrzehnten ist die Kanzlei auf diesem Gebiet tätig. Im Öffentlichen Dienstrecht werden sowohl Beamte als auch Angestellte neben Fragen der Versetzung, der Eingruppierung etc. auch im Disziplinarrecht vertreten. Schließlich werden auch Rentenangelegenheiten, etwa bei Fragen über die Gewährung einer Rente oder Rentenhöhe bei Erwerbsminderungsrente. Alle Rechtsschutzversicherungen werden akzeptiert. Um die Einholung der Deckungszusage kümmert sich der Rechtsanwalt. http://www.arbeitsrecht-berlin.de |